Allgemeine Geschäftsbedingungen für CREATOREN

der Blade GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin

Stand 01.12.2025

Geltungsbereich

Die Blade GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin (nachfolgend "BLADE" oder "wir") ist Anbieter des Angebots "CloseUp". CloseUp ist ein Angebot, das über unterschiedliche Wege erreichbar ist und die Speicherung, Übermittlung und Nutzung von digitalen Medieninhalten, einschließlich solcher mit zugangsbeschränktem oder altersrelevantem Charakter, ermöglicht. Dabei unterscheiden wir zwischen "Nutzern" und "Creatoren": als Nutzer verstehen wir Vertragspartner, die Inhalte über CloseUp konsumieren möchten. Als Creator verstehen wir Vertragspartner, die Inhalte über CloseUp zur Verfügung stellen und verbreiten wollen.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen BLADE und Creatoren. Für Vertragsbeziehungen zwischen BLADE und Nutzern gelten die vorliegenden AGB nicht, sondern unsere Nutzungsbedingungen, die Sie hier finden können.

Die Nutzung von CloseUp ist ausschließlich Creatoren gestattet, die als Unternehmer im Sinn von § 14 BGB (also in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit) tätig sind.

BLADE schließt Verträge mit Creatoren ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab. Geschäftsbedingungen der Creatoren gelten nicht, deren Verwendung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Wie funktioniert CloseUp?

CloseUp will Creatoren eine Infrastruktur für die (auch kostenpflichtige) Verbreitung ihrer Inhalte an Nutzer bieten. Creatoren können von ihnen erstellte Inhalte auf CloseUp speichern, CloseUp stellt den Creatoren dafür Speicherplatz zur Verfügung.

Wir gehen davon aus, dass Creatoren und Nutzer über unterschiedliche, von Dritten angebotene Dienste 1:1 kommunizieren (z.B. über Telegram). Will der Creator dem Nutzer einen Inhalt, gegebenenfalls kostenpflichtig, zur Verfügung stellen, kann er dem Nutzer einen Link zusenden. Bei Aufruf des Links wird er auf CloseUp geleitet und kann im Rahmen des von CloseUp angelegten Prozesses den Inhalt erwerben. CloseUp stellt Creatoren den Zugriffsprozess zur Verfügung, und wickelt den Erwerb und die Abrechnung eines kostenpflichtigen Verkaufs von Inhalten ab.

Im Rahmen dieser Abwicklung besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Creator und dem Nutzer: der Creator ist in rechtlicher Hinsicht gegenüber Nutzern nicht Anbieter oder Verkäufer der von ihm auf CloseUp hochgeladenen Inhalte. Der Creator gestattet BLADE im Rahmen dieser AGB insofern ausdrücklich, Inhalte Nutzern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entgeltlich zum Erwerb anzubieten und zugänglich zu machen. BLADE schüttet im Anschluss den in diesen AGB vereinbarten Erlösanteil aus dem Verkauf der Inhalte an den Creator aus.

Das Creatorkonto

Voraussetzung für die Nutzung von CloseUp als Creator ist, dass der Creator ein Creatorkonto anlegt. Die erfolgreiche Registrierung eines Creatorkonto begründet eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Creator und BLADE über den Betrieb eines Creatorkonto für den Creator. Die Registrierung und der Betrieb eines Creatorkontos ist für den Creator kostenlos.

Nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige Menschen dürfen ein Creatorkonto anlegen. Um dies sicherzustellen, ist beim Abschluss eines Creatorkontos eine Altersüberprüfung des Creatoren nach Maßgabe des von uns eingesetzten Altersverifikationssystems erforderlich. Wir setzen für die Altersüberprüfung ein sachgerechtes das Video-Authentifizierungs- und Identifikationssystem (biometrische Überprüfung des Alters des Creatoren und Video-Personalausweisprüfung) ein. Wir behalten uns vor, zukünftig ein anderes Altersverifikationssystem zu verwenden. Vorschauinhalte werden bis zur erfolgreichen Altersüberprüfung unscharf dargestellt. Der Zugriff auf Inhalte kann je nach Land durch GeoIP-Erkennung aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingeschränkt werden.

Der Creator ist verpflichtet, bei der Registrierung korrekte und vollständige Angaben zu machen. BLADE behält sich vor, Alter und Identität des Creators zu überprüfen und sich durch hinreichende Belege von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen. Der Creator ist verpflichtet, diese Angaben unverzüglich zu aktualisieren, sollten sich diese im Lauf der Zeit ändern (etwa bei einem Wechsel des Wohnorts oder der Kontaktmöglichkeiten).

Wird ein Creatorkonto für eine juristische Person angelegt, ist die Registrierung nur durch eine entsprechend befugte Person möglich und steht unter dem Vorbehalt der Vorlage eines Nachweis einer wirksamen Vollmacht. Will diese juristische Person für Dritte handeln, also Inhalte Dritter über sein Creatorkonto verwalten, steht dies unter dem Vorbehalt der Vorlage eines Nachweises (i) einer wirksamen Vollmacht und (ii) des Alters und der Identität dieses Dritten.

Durch das Zusendung der eingegebenen Angaben gibt der Creator einen Antrag auf Abschluss der Nutzungsvereinbarung über das Creatorkonto ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Creator seine Angaben jederzeit überprüfen und korrigieren oder den Registrierungsvorgang abbrechen.

Wir bestätigen den Eingang des Antrags per E-Mail. Diese bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme des Antrags. Wir sind nicht verpflichtet, ein Creatorkonto einzurichten, und behalten uns vor, den Antrag abzulehnen. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Creatorkontos besteht nicht. Die Nutzungsvereinbarung über das Creatorkonto kommt erst zustande, wenn wir den Creator über die Freischaltung des Creatorkontos benachrichtigen. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert; wir übersenden aber die Nutzungsbedingungen und eine Bestellbestätigung per E-Mail.

Der Creator muss den Zugang zu seinem Creatorkonto gegen unbefugte Dritte sachgerecht schützen. Der Vertrag über das Creatorkonto ist höchstpersönlich und kann nicht an Dritte übertragen werden.

Die Nutzungsvereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Wir sind berechtigt, das Creatorkonto vorübergehend zu sperren, wenn der Creator seine Pflichten verletzt, insbesondere falsche Angaben macht, unzulässige Inhalte über sein Creatorkonto zur Verfügung stellt oder sonst gegen Regelungen dieser AGB verstößt.

Sowohl der Creator als auch BLADE können den Vertrag über das Creatorkonto jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung können Inhalte nicht mehr über CloseUp vertrieben werden. Vom Creator auf CloseUp eingestellten Inhalte werden nach Ablauf von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung dauerhaft gelöscht. Der Creator hat die Möglichkeit, die von ihm auf CloseUp eingestellten Inhalte vor deren Löschung auf CloseUp auf eigenen Speichermedien zu sichern.

Inhalte auf CloseUp

Creatoren können in eigenem Ermessen Inhalte (etwa Texte, Bilder und Videos) in ihr Creatorkonto einstellen.

Der Creator ist berechtigt, für die Erstellung, Verwaltung und Kommunikation seiner Inhalte autorisierte Dritte einzusetzen (z. B. Management, Agenturen, beauftragte Mitarbeiter oder sonstige Vertreter). Jegliche Handlungen dieser Dritten erfolgen im Namen und im Auftrag des Creators. Der Creator bleibt für sämtliche Handlungen dieser Dritten voll verantwortlich und stellt sicher, dass diese Dritten sämtliche Verpflichtungen aus diesen AGB einhalten.

Die Inhalte der Creatoren müssen stets von den Creatoren selbst erschaffen worden sein. Die Verwendung von geschützten Elementen Dritter in den Inhalten ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für von Dritten hergestellte Musik, Fotos und Bilder sowie für die Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen sowie Designs.

Inhalte der Creatoren müssen stets zutreffend und für Nutzer leicht verständlich beschrieben werden. Insbesondere darf nicht den Eindruck erweckt werden, ein Creator handele persönlich, wenn dies tatsächlich nicht der Fall ist. Ein Inhalt darf nur als "live" bezeichnet werden, wenn dieser tatsächlich zeitgleich stattfindet.

Der Creator erkennt ausdrücklich an, dass BLADE die Verbreitung von Inhalten an Nutzer beim Vorliegen berechtigter Interessen einschränken kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung geltenden Rechts und vor allem für im Sinn des Jugendschutzgesetzes relevante (z.B. pornographische) Inhalte, die nur unter Anwendung von Altersverifikationsdiensten verbreitet werden dürfen.

Die von einem Creator eingestellten Inhalte dürfen insbesondere, jedoch nicht abschließend nicht:

Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter verletzen,

das Bildnis oder die Stimme von Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Menschen wiederzugeben,

das Bildnis oder die Stimme von volljährigen, uneingeschränkt geschäftsfähigen Menschen ohne deren ausdrückliche, zuvor durch den Creator eingeholte Einwilligung wiedergeben,

personenbezogenen Daten Dritter ohne deren Einverständnis verarbeiten (etwa in dem solche personenbezogenen Daten in dem Inhalt gezeigt werden).

Die von einem Creator eingestellten Inhalte dürfen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Elemente nicht enthalten:

Belästigungen, Stalking, Drohungen, Beleidigungen und/oder ähnliche Verhaltensweisen,

Schädigung anderer Personen und/oder Personengruppen oder deren Ansehens, etwa durch Herabwürdigung und Verächtlichmachung (sog. Cyber-Mobbing/Hate Speech); dazu zählen insbesondere jedwede beleidigenden, diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, staatsgefährdenden und gewaltverherrlichenden Äußerungen,

Werbung für politische und/oder religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, die verboten sind und/oder von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden und/oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen, ebenso für deren Aktivitäten und Äußerungen,

Minderjährige (real oder simuliert),

Handlungen, die darauf abzielen, Minderjährige auszubeuten, ihnen Schaden zuzufügen, oder die eine potenzielle Bedrohung für das Wohlergehen von Minderjährigen darstellen,

Kinder- und Jugendpornografie sowie die Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlicher geschlechtsbetonter Körperhaltung inklusive Comic(artiger)-Zeichnungen / Manga, die Kinder darstellen,

nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen, Gewalt, Brutalität, Gräueltaten, Inzest, extremes BDSM oder Menschenhandel darstellen, real oder simuliert (inklusive z.B. Zeichnungen/Comics/Mangas), oder Elemente, die zu solchen Taten animieren oder diese billigen,

Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften (insbesondere nach dem StGB, JSchG und JMStV).

BLADE verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichem Material, das sexuellen Missbrauch von Minderjährigen (CSAM) darstellt oder andeutet, sowie gegenüber Inhalten, an denen echte oder simulierte Minderjährige beteiligt sind. Das gleiche gilt für nicht einvernehmliche Inhalte (NCC), einschließlich unklarer, erzwungener oder falsch darstellender Medien. CSMA und NCC sind strengstens verboten und führen zur sofortigen Sperrung des Kontos und der Einleitung rechtlicher Schritte (z. B. Strafanzeige).

Für alle Inhalte, an denen neben dem Creator weitere Personen beteiligt sind, muss eine dokumentierte Altersüberprüfung und eine unterschriebene Einverständniserklärung aller Beteiligten vorliegen. Aus der Altersüberprüfung und Einverständniserklärung muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die beteiligte Person volljährig ist und in Kenntnis über Sinn und Zweck der Herstellung des Inhalts in die Mitwirkung hieran eingewilligt hat. Creatoren sind zur unverzüglichen Herausgabe solcher Unterlagen nach Anforderung durch uns verpflichtet.

Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Regelungen aus dieser Ziffer 4 verpflichtet sich der Creator an BLADE eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von BLADE in billigem Ermessen festgesetzt und deren Angemessenheit im Zweifelsfalle vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Parteien sind sich einig, dass die Vertragsstrafe in ihrem Mindestmaß das Risiko abdecken soll, dass BLADE aufgrund der von BLADE zu tragenden Verantwortlichkeit für CloseUp und die darauf eingestellten Inhalte trifft. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine geleistete Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.

Moderation von Inhalten und Beschwerdemanagement

BLADE behält sich vor, jeden Inhalt auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zu prüfen. Ebenso behält sich BLADE vor, Inhalte nicht freizuschalten und deren Verbreitung an Nutzer nicht oder nur unter Einschränkungen zu gestatten.

Lehnt BLADE die Verbreitung eines von einem Creator eingestellten Inhalts ab, wird BLADE dies dem Creator mitteilen und hinreichend begründen. Gegen diese Entscheidung von BLADE können Creatoren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Entscheidung Beschwerde im Sinn von Artikel 20 DSA einreichen. BLADE wird die Beschwerde zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür und unter Einbeziehung qualifizierten Personals prüfen. Kommt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Entscheidung von BLADE unbegründet war, macht BLADE diese Entscheidung rückgängig. Die Entscheidung teilt BLADE dem Creator unverzüglich unter Angabe der Gründe mit. Fällt die Entscheidung gegen den Creator aus steht es dem Creator frei, gegen diese Entscheidung rechtlich vorzugehen, insbesondere wenn die Entscheidung ihn in seinen Rechten verletzt. Darüber hinaus kann der Creator von der Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei einer zertifizierten Stelle gemäß Art. 21 Abs. 3 DSA Gebrauch machen.

BLADE wird als von BLADE für mutmaßlich rechtswidrig erkannte Inhalte an Strafverfolgungsbehörden und/oder sonstige zuständige Aufsichtsbehörden melden.

CloseUp: Verfügbarkeit und Service

Der Creator hat die für die Nutzung von CloseUp und seines Creatorkontos erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere in Form eines funktionierenden Internetzugangs sowie geeigneter Hard- und Software in eigener Verantwortung zu erbringen.

CloseUp ist ein dynamisches Angebot. BLADE behält sich vor, CloseUp und die auf CloseUp angebotenen Funktionen und Funktionalitäten anzupassen, neue Funktionen und Funktionalitäten hinzuzufügen und bestehende Funktionen und Funktionalitäten zu ändern und auch ganz oder teilweise einzustellen. BLADE behält sich auch vor, das Angebot CloseUp vollständig einzustellen. Vertragswesentliche Änderungen an CloseUp wird BLADE dem Creator möglichst frühzeitig ankündigen; ist ein Creator mit solchen vertragswesentlichen Änderungen nicht einverstanden, steht es sowohl BLADE als auch dem Creator frei, das Creatorkonto zu kündigen. Es gilt Ziffer 3.8.

Wir bemühen uns um eine möglichst reibungslose, stabile und ständige Verfügbarkeit von CloseUp und von Creatorkonten. Diese wird von BLADE jedoch nicht zugesagt und nicht garantiert. Der Creator akzeptiert und erkennt an, dass es aufgrund der verwendeten Technologien, Soft- und Hardware sowie von deren Zusammenwirken zu ungeplanten Ausfällen und vorrübergehenden Einschränkungen der Erreichbarkeit von CloseUp kommen kann.

Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich, werden wir diese nach Möglichkeit mit einem sachgerechten Vorlauf ankündigen und uns bemühen, diese den technischen Bedingungen entsprechend in möglichst kurzer Zeit durchzuführen.

Rechteeinräumung an Inhalten

Die Funktionsweise von CloseUp bedingt, dass der Creator zunächst BLADE Rechte zur Nutzung an seinen Inhalten einräumt. Diese Rechte zur Nutzung an den Inhalten des Creators räumt BLADE dann wiederum dem Nutzer ein. Der Creator und BLADE sind sich einig, dass BLADE in der Lage sein muss, dem Nutzer alle für seine Nutzung erforderlichen Rechte an den Inhalten und folglich auch, dass der Creator alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Rechte BLADE einräumen muss, einschließlich des Rechts, solche Rechte an Nutzer weiterzugeben und zu lizenzieren.

Für den in Ziffer 7.1 beschriebenen Zweck räumt der Creator BLADE an allen vom Creator auf sein Creatorkonto eingestellten Inhalten das nicht-exklusive Recht zur Nutzung der Inhalte (sowie aller darin enthaltenen Bestandteile, Designs und zugrunde liegenden Materialien) ein, ohne örtliche oder zeitliche Einschränkungen. Insbesondere ist BLADE uneingeschränkt berechtigt, die Inhalte zu Zwecken des Betriebs von CloseUp ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, in andere Formate zu übertragen, in unveränderter und/oder veränderter Form auf allen technischen Übertragungswegen und technischen Mitteln zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu sublizenzieren sowie kostenfrei oder gegen Entgelt Nutzern zur Verfügung zu stellen. Diese Rechteeinräumung ist nur insofern widerruflich, als dass BLADE nicht bereits Dritten Rechte eingeräumt hat.

Der Creator gestattet BLADE, über CloseUp verbreitete Inhalte mit einem "Wasserzeichen" oder einer anderen technischen und/oder optischen Kennzeichnung zu versehen. Es ist das Verständnis, dass diese Kennzeichnung einen Konsum der Inhalte möglichst wenig beeinträchtigen soll.

Der Creator garantiert, dass alle von ihm auf CloseUp hochgeladenen und/oder über CloseUp verbreiteten Inhalte von ihm ohne Mitwirkung Dritter original geschaffen wurden. Des Weiteren garantiert der Creator, dass er allein und ausschließlich berechtigt ist, über sämtliche Rechte an solchen Inhalten, die BLADE nach Maßgabe dieser AGB eingeräumt werden, zu verfügen und weder durch vertragliche oder gesetzliche Bindungen und/oder Verfügungen an der Einräumung der Rechte an BLADE gehindert ist. Creator garantiert, dass die BLADE eingeräumten Rechte nicht gegen Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.

Der Creator stellt BLADE von allen Ansprüchen Dritter frei, falls gegen BLADE wegen der vertragsgemäßen Nutzung der eingeräumten Rechte durch BLADE Ansprüche erhoben werden sollten. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Klarstellend wird festgehalten, dass die Freistellung auch von zuständigen Behörden ausgesprochene Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder oder ähnliche Kosten umfasst.

Verkauf von Inhalten an Nutzer

Creatoren können Nutzern Ihre Inhalte zum Kauf anbieten. In diesem Fall wird der Creator den von CloseUp vorgesehenen Verkaufsprozess anstoßen. Im Rahmen dieses Verkaufsprozesses verkauft BLADE die von Creatoren erstellten Inhalte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Nutzer.

Creatoren können BLADE einen Verkaufspreis für jeden Inhalte vorschlagen. BLADE wird diesen Vorschlag in gutem Glauben berücksichtigen, kann jedoch die von Nutzern zu leistenden Verkaufspreise in eigenem Ermessen festlegen.

Als Gegenleistung für die vom Creator hierunter eingegangenen Verpflichtungen und eingeräumten Rechte zahlt BLADE dem Creator eine Vergütung in Form einer Umsatzbeteiligung.

Die Umsatzbeteiligung beträgt 80% (achtzig Prozent) des von BLADE mit dem Verkauf erzielten Nettoerlöses. Nettoerlös ist die für einen verkauften Inhalt von BLADE tatsächlich und unwiderruflich von einem Nutzer eingegangene Zahlung, abzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer und sonstiger etwaiger Verkaufssteuern. Klarstellend halten die Parteien fest, dass BLADE kein Delkredere übernimmt; ein Anspruch auf Zahlung einer Umsatzbeteiligung besteht nur in dem Umfang, in dem Nutzer ihre den Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag über den Inhalt tatsächlich und unwiderruflich erfüllen.

BLADE stellt dem Creator eine laufend aktualisierte Aufstellung über Verkäufe von Inhalten im Creatorkonto zur Verfügung. Diese Aufstellung enthält Angaben über die Anzahl der Verkäufe bezogen auf die Inhalte, den pro Verkauf erzielten Kaufpreis sowie die daraus berechnete Erlösbeteiligung. BLADE stellt dem Creator im Creatorkonto monatlich nachlaufend innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende eines Kalendermonats eine Abrechnung über die Erlösbeteiligung zur Verfügung.

Auf Basis der von BLADE erstellten Abrechnung stellt der Creator BLADE die Erlösbeteiligung in Rechnung. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Der Creator ist einmal pro Kalenderjahr für den zurückliegenden Abrechnungsraum und bis zu einem Jahr nach Beendigung dieses Vertrages nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Tagen berechtigt, durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt während der Geschäftszeiten von BLADE in den Büroräumen von BLADE Einsicht in die für die Berechnung seines Erlösanteils relevanten Bücher und Unterlagen von BLADE zu nehmen, um die Richtigkeit der von BLADE vorgelegten Abrechnungen zu überprüfen. Die Kosten für eine solche Überprüfung trägt der Creator, es sei denn, bei der Überprüfung wird eine Abweichung der festgestellten Zahlen zu Ungunsten des Creators von mindestens 10% (jedoch mindestens in Höhe der Kosten der Buchprüfung) festgestellt. In diesem Fall trägt Blade die Kosten der Prüfung.

Wenn und soweit die Erlösbeteiligung (bzw. Teile davon) in- oder ausländische Steuern, Abgaben oder Gebühren unterliegt (z.B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Quellensteuer) sind diese ausschließlich durch den Creator zu tragen sind. Sollte BLADE dazu verpflichtet sein, solche in- oder ausländische Steuern, Abgaben oder Gebühren auf die Erlösbeteiligung des Creators abzuführen, ist BLADE ausdrücklich befugt, diese von der Erlösbeteiligung abzuziehen und einzubehalten. Ist ein Creator in Deutschland vorsteuerabzugsberechtigt ist und liefert er BLADE dafür einen geeigneten Nachweis, versteht sich die Erlösbeteiligung zzgl. der entsprechenden Umsatzsteuer.

Haftung und Schadensersatz

Die Haftung von BLADE für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden), für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz ist stets unbeschränkt.

Mit Ausnahme von Personenschäden haftet BLADE für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist beschränkt auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.

Die Regelungen dieser Ziffer 9 gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Beauftragten von BLADE.

Datenschutz

Wie BLADE personenbezogene Daten der Creator verarbeitet, ist in unserer Datenschutzerklärung dargestellt.

Der Creator nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Betriebes und der Nutzung von CloseUp die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch BLADE, auch von besonderen Kategorien seiner personenbezogenen Daten im Sinn von Art. 9 DSGVO zwingend erforderlich ist. Eine Verarbeitung ist insbesondere zur Einhaltung des geltenden Rechts, vor allem im Hinblick auf Vorgaben des Jugendschutzes unvermeidlich.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. eines unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossenen Vertrages gleichwohl wirksam.

Der unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Creator eine natürliche Person und hat den Vertrag zu einem Zweck abgeschlossen, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, führt dies nicht dazu, dass der Creator den Schutz der gesetzlichen Vorschriften des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts verliert, von denen nicht durch Vertrag abgewichen werden darf.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Creator Kaufmann ist, in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 5 ist BLADE ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand: 01.12.2025